Das BKA fahndete im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen am 15.09.2009 öffentlich und unter Zuhilfenahme von Bildern und Videoausschnitten im Internet nach einem Mann, der Kinder sexuell missbraucht, dies gefilmt und im Internet verbreitet haben soll. Das verwendete Videomaterial wurde Ende 2008 vom BKA im Zuge von Tauschringermittlungen gefunden. Innerhalb von 24 Stunden meldete sich der mutmaßliche Täter auf einer Polzeidienststelle und im Nachhinein stellte sich heraus, dass er bereits 1994 verurteilt wurde. Die zuständige Rostocker Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass das der jüngsten Fahndung zu Grunde liegende belastende Material vor 1994 entstanden sei und so keine neuen Strafdaten aufdeckt.

Das BKA hat basierend auf dem Zugangserschwernisgesetz den Auftrag inoffizielle Sperrlisten zu führen und diese an die Provider zwecks DNS-Sperren zu übertragen. Bei derart unsauberen Vor-Recherchen stellt sich einmal mehr die Frage, welchen Sinn das neue Gesetz hat, dass den Bürger zum Wegschauen erzieht und zudem von einer inkompetenten Exekutive vollstreckt wird.